Gotthardt Reisen – Reisebedingungen
Diese Reisebedingungen, die bei der Reiseanmeldung von Ihnen anerkannt werden, sind Grundlage des Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der mündlichen oder schriftlichen Abgabe der Anmeldung bietet der Veranstalter dem Reisenden den Abschluss eines Reisevertrages unter Anerkennung dieser Reisebedingungen an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Der Reisevertrag wird mit unserer mündlichen Reisebestätigung abgeschlossen. Vor Reisebeginn erhalten Sie eine letzte Reiseinformation.
2. Bezahlung / Versicherung
Bei Abschluss des Reisevertrages wird dringend der Abschluss einer Reiseversicherung (Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Rundumsorglos-Paket für Busreisen) empfohlen. Achtung! Für alle Versicherungen sind wir lediglich Vermittler. Die Abwicklung von Ansprüchen erfolgt deshalb auch grundsätzlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft ohne unsere Mitwirkungspflicht!
Nach Erhalt der Reisebestätigung bitten wir um eine Anzahlung von mindestens 10 % des Reisepreises (Reiseabhängig), zzgl. evtl. enthaltenem Kartenpreis. Restzahlung ist bis spätestens (Reiseabhängig) 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort zu zahlen.
Überweisungen auf das Bankkonto der Sparkasse Uckermark, IBAN DE12 1705 6060 0101 0158 60, SWIFT-BIC WELADED1UMP
Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie im Gegenzug den Sicherungsschein im Sinne von § 651 Abs. 3 BGB
3. Leistungen
Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen aus unserem Katalog/Prospekt. Die Zuteilung der Busplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Berücksichtigung von Sonderwünschen kann nicht garantiert werden. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen möglich. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden, unverzüglich über die Leistungsänderung in Kenntnis zu setzen. Sind die Abweichungen so erheblich, dass sie den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen, wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung bzw. den kostenlosen Rücktritt von der Reise anbieten.
4. Transport
Für unsere Reisen steht ein Reisebus mit gehobener Ausstattung zur Verfügung. Nichtraucherbus, ausreichende Pausen werden eingehalten. Mit Toilette, Bordküche und Klimaanlage bietet das Fahrzeug einen entsprechenden Reisekomfort auch für lange Strecken. Dies gilt nicht für Busse, die wegen plötzlichen Schadens ersatzweise oder kurzfristig eingesetzt werden müssen.
5. Reiseverlauf
Änderungen des Reiseprogramms aufgrund aktueller und/oder unvorhersehbarer Ereignisse während der Reise sind dem Reiseveranstalter immer vorbehalten. Ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz tritt dadurch nicht ein.
6. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen. Der Rücktritt sollte durch den Reisenden in eigenem Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich erfolgen und wird wirksam an dem Tag an dem der Rücktritt beim Reiseveranstalter eingeht.
Rücktrittsgebühr pro Person:
Ab Buchungstag bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises (mind. 25,00 €)
29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 30 % des Gesamtreisepreises
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % des Gesamtreisepreises
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 55 % des Gesamtreisepreises
6.Tag bis Reisebeginn 80 % des Gesamtreisepreises
zusätzlich eventueller Stornierungskosten (Karten für Opern, Operetten, Festspiele, Musical, u.a.) der Leistungsträger. Diese Regelung gilt auch, wenn der Reisende nicht zur angegebenen Zeit zur Abfahrt erscheint oder wegen unvollständiger Reisepapiere von der Beförderung ausgeschlossen werden muss.
b) bei Rücktritt von Tagesfahrten sind folgende Beträge pro Person zu entrichten:
5 bis 2 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises
bei Nichterscheinen 80 % des Gesamtreisepreises
Bei Reisen mit angeschlossenen Eintrittskarten müssen diese voll bezahlt werden, wenn sie nicht anderweitig verkauft werden können.
c) maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns in der Buchungsstelle. Wir empfehlen Ihnen eine schriftliche Erklärung.
d) Folgendes gilt abweichend für Kurreisen
- Rücktritt zwischen dem 29. und einschließlich dem 15. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 50% des Aufenthaltspreises;
- Rücktritt zwischen dem 14. und einschließlich dem 7. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 60% des Aufenthaltspreises;
- Rücktritt zwischen dem 6. und einschließlich dem 1. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 80% des Aufenthaltspreises;
7. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser alle Voraussetzungen dafür erfüllt. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Allerdings ist eine evtl. abgeschlossene Versicherung personengebunden und muss für den Dritten neu abgeschlossen werden.
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, sofern die zur Durchführung der Reise erforderliche Mindestbeteiligung von 25 Personen nicht erreicht ist. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Der Reisende kann an einer gleichwertigen anderen Reise teilnehmen, die ihm vom Veranstalter als Ersatz angeboten wird.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.
Haftung
10.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für
a) die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit und ordnungsgemäße Erbringung der im Katalog oder in der Offerte enthaltenen Leistung, sofern der Leistungsträger nicht nach Vertragsabschluss eine Änderung erklärt hat.
10.2 Wir haften jedoch nicht
a) für Angaben in Hotel-, Orts- und anderen den Reiseunterlagen beigefügten Prospekten, auf deren Richtigkeit wir keinen Einfluss nehmen können.
b) für die gesundheitliche Betreuung durch die Leistungsträger, die von uns vermittelt wird.
c) für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Kongresse, Theater-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, unangekündigte Baumaßnahmen).
10.3 Beschränkung der Haftung
Unsere Haftung für Schäden beim Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter oder einen Leistungsträger herbeigeführt wird. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns als Reiseveranstalter ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens bei Ihnen lediglich durch leichte Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.
Gewährleistung/ Mitwirkungspflicht
11.1 Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen.
11.2 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden gering zu halten.
11.3 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich am Ort an die Hotelleitung, an die Reiseleitung oder an unseren örtlichen Vertreter bzw. setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr und außerhalb dieser Zeiten auf unserem Notruftelefon. Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte Ihren Reisedokumenten oder dem aktuellen Katalog. Um eventuelle Ansprüche, z.B. wegen Leistungsminderung, bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns eine schriftliche Bestätigung der Person, die die Beanstandung entgegengenommen hat, vorlegen.
11.4 Kommen Sie dieser Mitwirkungspflicht gemäß 11.1–11.3 nicht nach, und Gotthardt Reisen als Veranstalter bzw. Vermittler erhält dadurch keine Möglichkeit, eventuelle Mängel beheben zu lassen, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters bzw. Vermittlers
Gotthardt-Reisen
Inhaber Roy Gotthardt
OT Grunewald, Grunewalder Dorfstr. 24, 17268 Templin
Tel.: 039883-255 / Fax: 039883-48132
gotthardt-reisen(at)t-online.de